Ton- und Lichttechnik

Truss & Bühne

Trussing

Traversen werden in der Veranstaltungstechnik als Trage- und Aufbaukonstruktionen eingesetzt. Wir verwenden ausschließlich die am meist verbreiteten Aluminium-Traversen in 4-Punkt-Ausführung, da diese die höchste mechanische Stabilität bieten.

Bei mittleren Veranstaltungen werden Traversenkonstruktionen in Kombination mit Stativen oder Liften verwendet, um Ton- und Lichttechnik über dem Publikum an einer idealen Position zu installieren. Im Gegensatz zu Einzelstativen ist eine Truss-Strecke Platz sparend, erlaubt dem Publikum einen ungehinderten Blick auf die Bühne und dient auch zur Kabelführung für Strom-, Signal- und Steuerleitungen.

Bei Großveranstaltungen dienen Traversen für den sogenannten Ground Support oder für den kompletten Bühnenaufbau - unabhängig von der Beschaffenheit des Veranstaltungsortes.

Sämtliche Traversenkonstruktionen werden bei uns nach den gültigen Sicherheitsbestimmungen (Versammlungsstättenverordnung sowie Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft für Veranstaltungs- und Produktionsstätten) installiert und gesichert.

Weiterhin können Trusselemente auch für Dekozwecke eingesetzt werden. Wahlweise mit weißen Hussen verkleidet und mit LED-Scheinwerfern bestückt, sorgen diese illuminierten Trussstempel für eine angenehme Atmosphäre und können - über DMX gesteuert - auch direkt mit in die Lichtshow eingebunden werden.

Trussstempel können auch zur Installation von Moving Heads, LCD-Bildschirmen oder Lautsprechern verwendet werden.

Traversen-Formen

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die am häufigsten gewünschten Bauformen zu insgesamt 3 Traversensets gebündelt. Alle Maße können an die jeweilige Veranstaltungsstätte angepasst werden. Sonderbauformen können selbstverständlich auch realisiert werden.

Das halbe Viereck mit zwei Schenkeln (Variante 1) bietet sich für kleine Messestände oder Tanzflächen an, wo aus Platzgründen kein komplettes Viereck gestellt werden kann.

Die Ergänzung zum kompletten Viereck (Variante 2) kann auch in Länge und Breite beliebig erweitert werden. Bei bestimmten Längen kommen noch weitere Abgänge hinzu, um die Stabilität und Belastbarkeit zu gewährleisten.

Für große Tanzveranstaltungen bietet sich ein Traversensystem in H-Form (Variante 3) an. Die Mittelachse ist ideal für die Tanzflächenbeleuchtung über Kopf - und natürlich die mittig hängende Spiegelkugel... Vier in den Ecken montierte Moving Lights sorgen für unvergessliche Lichteffekte.

Auf Wunsch fertigen wir Ihnen auch Messerückwände oder Bühnenbanner aus PVC an.

BÜhnenaufbauten

Bühnen können individuell in allen Größen aus einzelnen Bühnenpodesten aufgebaut werden. Von der 2 x 2 m Bühne für den Auftritt eines Solokünstlers bis hin zur 100 m² Open-Air-Bühne mit Dachkonstruktion.

Um optisch perfekt zu wirken, benutzen wir für unsere Podeste Skirtings aus Bühnen-Molton (Brandschutzklasse B1).

Bühnengeländer und Treppenstufen gehören ebenfalls dazu, damit Ihre Gäste oder Künstler nicht nur sicher auf die Bühne kommen - sondern auch wieder runter.

Jede Bühne kann in verschiedenen Höhen aufgebaut werden; Höhen zwischen 20 cm und 1 m sind möglich.

Beratung zur Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen. Wir analysieren Ihre Location, erstellen Sicherheitskonzepte und stehen Ihnen als „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“ zur Seite.

  1. Versammlungsstättenverordnung (SächsVStättVO)
    • Begehung der Location und Überprüfung auf Tauglichkeit gemäß der Versammlungsstättenverordnung
    • Erstellen von Sicherheitskonzepten gemäß §43 SächsVStättVO
    • Stellung eines Veranstaltungsleiters und Koordination von Ordnungsdienst, Rettungsdienst und Brandsicherheitswache
    • Einsatz einer Sachkundigen Aufsichtsperson, einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder eines Meisters für Veranstaltungstechnik
      (je nach Größe der Veranstaltung)
    • Betreuung der Veranstaltung gemäß § 40 SächsVStättVO
  2. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Beratung zu den Pflichten des Arbeitgebers
    • Überprüfung der Arbeitsbedingungen
    • Dokumentation
  3. BG-Vorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (BGV C1)
    • Beratung zu technischen Ausrüstungen hinsichtlich Standsicherheit, Tragfähigkeit und Sicherungen
    • Beratung zu persönlichen Schutzausrüstungen
    • Beratung zum Einsatz von Pyrotechnik und Laseranlagen
    • Beratung zu Prüfungen, Nachweisen und Sachverständigen
  4. Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
    • Überprüfung der Veranstaltung auf GEMA-Pflicht
    • Beratung zu Maßnahmen der Gebührensenkung
    • Stellung der erforderlichen Anträge