Musikalisches Repertoire
Unsere DJs bieten Ihnen für Ihre Veranstaltungen ein Musikarchiv aus über 50.000 Titeln aller Stilrichtungen an:
- Aktuelle Charts
- Deutscher Schlager und Discofox
- Oldies und Rock ’n’ Roll der 60er Jahre
- Evergreens der 70er Jahre
- Kult-Hits der 80er Jahr
- Dance-Hits der 90er Jahre
- Stimmungs-Musik & Après-Ski
- Klassische Tanzmusik (Standard- und Latein-Tänze)
Als Hintergrund- oder Dinnermusik bieten wir Ihnen folgende Vorschläge an:
- Swing
- Bar-Jazz
- Pianomusik
- Instrumentalmusik
Musikauswahl
Unser riesiges Musikarchiv würde uns jedoch nichts nützen, wenn wir damit nicht umgehen könnten. Denn zu einer 6-stündigen Tanzveranstaltung beispielsweise lassen sich nur max. 100 Titel spielen. So kommt es also auf die richtige Auswahl an - und genau das zeichnet die erfahrenen Discjockeys des SSH Party-Team aus.
Die Musikauswahl können Sie entweder komplett unserem DJ überlassen, sodass er sich ausnahmslos am Publikum orientieren kann. Oder Sie nehmen Einfluss darauf, indem Sie uns die grobe Richtung vorgeben, uns konkrete Musikwünsche mitteilen oder auch sagen, welche Musik Sie weniger hören wollen.
Je mehr Sie uns in dieser Richtung allerdings Vorgaben machen, je größer wird auch die Gefahr, dass der DJ dann nicht 100 %ig den Geschmack des Publikums trifft. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass nicht selten die musikalischen Vorlieben des Gastgebers von den Wünschen der Gäste abweichen.
MusikwÜnsche
Dennoch freut sich der DJ natürlich, wenn Sie ihm vorher die gewünschten Stilrichtungen oder auch einige konkrete Titelwünsche mitteilen. Denn gerade bei Familienfeiern wie Hochzeiten oder Geburtstagen soll sich natürlich auch der Gastgeber musikalisch wohl fühlen.
Für die Übermittlung Ihrer Wünsche haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Sie haben nur ganz wenige Wünsche?
Dann können Sie uns diese formlos per E-Mail oder auch telefonisch mitteilen. - Sie kennen keine konkreten Titel, wollen uns aber ganz grob die gewünschten (oder auch nicht gewünschten) Stilrichtungen mitteilen?
Dann nutzen Sie am besten unser Musikwunsch-Formular. - Sie haben sehr viele Wünsche und Ihnen ist es sehr wichtig, dass Ihre Wunsch-Hits alle gespielt werden?
Dann senden Sie uns einfach Ihre eigene ausführliche Wunschliste per E-Mail zu. Wählen Sie dabei möglichst das Excel- oder Word-Format.
Online Musik-Archiv
Bei Buchung eines unserer DJs haben Sie darüber hinaus auch die Möglichkeit, in unserem Online-Musikarchiv zu stöbern und so vielleicht auch schon vorab die eine oder andere Rarität ausfindig zu machen, die Sie gern auf Ihrer Feier hören wollen.
Über 50.000 Musiktitel sind in unserem Archiv verfügbar. Sie können nach Titel sowie nach Interpreten suchen.
Bei Interesse nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und fordern Sie Ihre Zugangsdaten an.
CD oder MP3 ?
Um ein Musikarchiv von 50.000 Titeln handhaben zu können, führt kein Weg am MP3-Format vorbei. Denn dies entspricht in etwa 3.000 CDs, die - in ca. 30 Koffern verpackt - eine Länge von 15 m ergeben würden. Soviel Platz steht jedoch selbst bei großen Veranstaltungen nicht zur Verfügung, ganz abgesehen vom logistischen Aufwand.
Ein weiterer Vorteil von Musik im MP3-Format ist der blitzschnelle Zugriff. So entfällt umständliches Suchen und der DJ hat mehr Zeit, um für die Gäste da zu sein.
So haben wir extrem viel Aufwand und Zeit investiert, um unseren kompletten CD-Bestand ins MP3-Format zu konvertieren und entsprechend zu archivieren.
Die Wahl der passenden Abspielsoftware ist dabei eher nebensächlich. Hier hat jeder DJ seinen eigenen Favoriten - sei es das Traktor DJ Studio, das BPM-Studio, den Ultramixer oder auch Virtual DJ. Alle Software-Tools bieten einen ähnlichen Funktionsumfang.
GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist dafür verantwortlich, eine Vergütung bei öffentlicher Musikwiedergabe (also auch Tanzveranstaltungen) zu erheben und diese im Gegenzug wieder an Künstler und Urheber auszuschütten.
Demzufolge muss jede öffentliche Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden. Oft stellt sich jedoch die Frage, wann eine Veranstaltung als öffentlich gilt. Dazu heißt es im Urheberrechtsgesetz:
„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.“
Stark vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist natürlich der Fall, daß diese Personen alle miteinander befreundet oder verwandt sind. Die private Party ist also nicht öffentlich. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest jedoch kann schon ein schwieriger Grenzfall werden.
Die jeweils aktuellen GEMA-Tarife finden Sie in der Rubrik Downloads.
Wichtig ist jedoch, dass in jedem Fall der Veranstalter für die Beantragung und Zahlung der GEMA-Vergütung zuständig ist - nicht der Musiker oder Discjockey. Wir stehen Ihnen jedoch gern beratend zur Seite und helfen Ihnen notfalls auch bei den notwendigen Formalitäten.